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Finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Wer wird unterstützt?

Vollzeit-Berufsoberschüler werden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz unterstützt. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 erhalten sie eine vom Einkommen der Eltern unabhängige finanzielle Förderung. In der Vorstufe ist die Förderung vom Einkommen der Eltern abhängig.

Wo den Antrag stellen?

Die Anträge sind bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten oder den Landratsämtern zu stellen.
Zuständig für die Schülerinnen und Schüler der Berufsoberschule Fürth ist die

Abteilung Ausbildungsförderung des Schulverwaltungsamtes der Stadt Fürth
Herr Splitter
Wasserstraße 4
90762 Fürth
Tel.: (0911)974-1666

 

Kostenfreiheit des Schulwegs - Kostenerstattung

  • Die notwendigen Beförderungskosten können bei Vorliegen der Voraussetzungen erstattet werden, soweit die nachgewiesenen Gesamtkosten die Familienbelastungsgrenze (= Eigenbeteiligung, entfällt bei Kindergeldbezug für mehr als 2 Kinder) von EURO 395.- je Schuljahr übersteigen.
  • Für die Berechnung der Familienbelastung sind die Gesamtkosten der Beförderung für die Schüler maßgebend, die im gemeinsamen Haushalt der(s) Unterhaltsleistenden leben, soweit kein Anspruch auf volle Kostenübernahme besteht.
  • Leistungen nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs können grundsätzlich nur dann beansprucht werden, wenn der Schüler innerhalb der gewählten Schulart und Ausbildungsrichtung die von seinem Wohnort aus nächstgelegene Schule besucht. Als nächstgelegene Schule wird dabei diejenige Schule angesehen, die mit dem geringsten Kostenaufwand erreicht werden kann.
  • Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober nach Ablauf des Schuljahres zu stellen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d.h. Anträge, die nach dem 31.10. des abgelaufenen Schuljahres eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Die Kostenerstattung erfolgt gegen Vorlage der entsprechenden Fahrnachweise zusammen mit der Bestätigung der Schule über den besuchten Unterrichtszeitraum im Antrag.
  • Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Amt für Kostenfreiheit des Schulweges Ihres Wohnortes. Dort bekommen Sie auch die Anträge für die Rückerstattung.

Oskar-Karl-Forster-Stipendium

Nähere Informationen erhalten Sie an der Schule oder klicken Sie hier.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten...

bietet folgender Link zur Informationsplattform der Beruflichen Oberschule Bayern.